Staatlicher Elektrobonus* für E-Autos
Mit der E-Mobilitätsförderung wird klimafreundliches Fahren einfacher denn je. Wenn du die Bedingungen erfüllst, kannst du von attraktiven staatlichen Fördermöglichkeiten profitieren – und so deinen Fahrzeugwechsel noch wirtschaftlicher gestalten.
Hier die Regelungen zur Förderprämie kurz zusammengefasst.
Anspruchsberechtigte:
- Privatpersonen (keine Unternehmen).
- Haushalte mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 80.000 € im Jahr.
- Für bis zu 2 Kinder erhöht sich die Berechtigungsgrenze um 5.000 € je Kind.
Art & Höhe der Förderung:
- Basisförderung: Elektro 3.000 €.
- Haushaltseinkommen bis 45.000 € = Prämie Elektro 5.000 €, bis 60.000 € = Prämie Elektro 4.000 €, bis 80.000 € = Prämie Elektro 3.000 €.
- Kinderbonus: zusätzlich 500 € pro Kind, bis max. 1.000 €. Insgesamt max. 6.000 € Förderung möglich.
- Förderung gilt für Kauf oder Leasing.
- Mindesthaltedauer des Fahrzeugs sind mind. 36 Monate.
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
- EU-Fahrzeugklasse M1 (PKW).
- Mit rein batterieelektrischem Antrieb.
- Fahrzeug muss ein Neufahrzeug sein & erstmals in Deutschland zugelassen werden.
Antrag:
- Der Antrag für die Prämie muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung des Fahrzeugs erfolgen.
Gültigkeit:
- Die Förderung gilt rückwirkend für Zulassungen ab 01.01.2026 und endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2028.
Jetzt über die Details auf www.bundesumweltministerium.de/eauto-förderung informieren und Förderungsvoraussetzungen prüfen!
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* Für Privatkunden bei Kauf oder Leasing eines PKW-Elektro-/Plug-in-Hybrid-Neufahrzeuges mit Erstzulassung in Deutschland und Vorliegen der persönlichen Fördervoraussetzungen. Maßgabe ist zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis zu 80.000 € im Jahr. Die Einkommensgrenze erhöht sich für bis zu 2 Kinder um 5.000 € je Kind. Höhe der Prämie bei Elektrofahrzeugen: Haushaltseinkommen bis 45.000 € = 5.000 €, bis 60.000 € = 4.000 €, bis 80.000 € = 3.000 €. Pro Kind 500 € on top bis max. 1.000 €. Das Fahrzeug muss mind. 36 Monate gehalten werden. Der Antrag für die Prämie muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung des Fahrzeuges erfolgen. Detailinformationen finden Sie unter: www.bundesumweltministerium.de/eauto-förderung. Die Förderung gilt rückwirkend für Zulassungen ab 01.01.2026 und endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2028. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.